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ISIN WKN Jahreshoch Jahrestief
DE0007480204 748020 -   € -   €
 
 
 

Deutsche EuroShop Anpassung der FFO-Guidance


24.08.2011
Ad hoc

Hamburg (aktiencheck.de AG) - Die Deutsche EuroShop AG (ISIN DE0007480204 / WKN 748020) ist eine vermögensverwaltende Holding, die bisher die so genannte "erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung" in Anspruch genommen hat. Dies entspricht langjähriger Übung und wurde stets von der Finanzverwaltung anerkannt.

Aufgrund eines kürzlich vom Bundesministerium der Finanzen im Bundessteuerblatt II 2011, Seite 367, veröffentlichten Urteils des Bundesfinanzhofes (BFH) besteht das Risiko, dass die o. g. steuerliche Handhabung für die Deutsche EuroShop AG zukünftig nicht mehr anzuwenden ist. Der BFH hatte im Fall einer Komplementärin in Rechtform einer GmbH entschieden, dass dieser im Rahmen ihrer Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Grundstückspersonengesellschaft die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung zu versagen ist. Sollte die Finanzverwaltung dieses Urteil über den Einzelfall hinaus auf die Deutsche EuroShop AG anwenden, käme es zu einer bisher nicht angefallenen Gewerbesteuerbelastung.

Nach derzeitiger Kenntnis wird die Deutsche EuroShop AG im Geschäftsjahr 2011 für Vorjahre sowie für das Geschäftsjahr 2011 Vorsorge für Gewerbesteuerrisiken in Höhe von rund 6,1 Mio. EUR treffen müssen. Dieser Steueraufwand wird den FFO (Funds from Operations) der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2011 mit rund 0,12 EUR je Aktie belasten. Die Gesellschaft erwartet, 2011 nunmehr einen FFO von 1,40 bis 1,44 EUR je Aktie zu erwirtschaften; ursprünglich waren 1,48 bis 1,52 EUR je Aktie nach 1,40 EUR je Aktie im Vorjahr prognostiziert.


Die übrigen Ziele für die Ergebniskennzahlen Umsatz, EBIT und EBT vor Bewertungsergebnis werden aufgrund des erfreulichen Geschäftsverlaufs für 2011 aufrechterhalten.

Für 2012 hält die Gesellschaft die FFO-Guidance von 1,60 bis 1,64 EUR je Aktie vorerst aufrecht, da in den nächsten Wochen in- und ausländische Standortalternativen geprüft werden.

Das Bewertungsergebnis 2011 würde durch die Gewerbesteuerpflicht ebenfalls negativ belastet; die latenten Steuerrückstellungen müssten deutlich erhöht werden. So ergäbe sich für den Fall, dass die Deutsche EuroShop AG weiterhin ihre Geschäftsleitung in Hamburg hätte, ein zusätzlicher, aber einmaliger Rückstellungsbedarf von 85 bis 90 Mio. EUR (ungünstigster Fall), der 2011 das Bewertungsergebnis belasten würde. Durch eine Verlegung des Konzernsitzes innerhalb Deutschlands könnte sich dieser Betrag auf bis zu 50 Mio. EUR reduzieren.

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Der Text des Urteils kann über die Website der Deutsche EuroShop abgerufen werden: http://www.deutsche-euroshop.de/des/pages/index/p/344 (Ad hoc vom 23.08.2011) (24.08.2011/ac/n/d)



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